Die Änderungen für die BEG- Effizienzhausförderung
für Wohn- und Nichtwohngebäuden gelten bereits ab 28.07.2022. Ab den 15.08.2022 erfolgen die Änderungen im Bereich BEG- Einzelmaßnahmen in der Sanierung. Übergangsweise kann daher bis einschließlich zum 14.08.2022 nur ein Antrag pro Antragsteller unter den alten Förderbedingungen gestellt werden.
Wärmepumpen erhalten weiterhin die höchsten Förderungen, da sie den CO2-Ausstoß maximal senken und keine fossilen Energieträger benötigen.